Copyright Defense Rechtsanwälte mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Carsten Bülow ab

31.05.2013 376 Mal gelesen Autor: Christian Solmecke, LL.M.
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der neuerdings tätigen Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR aus Karlsruhe bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Hier erhalten Sie nützliche Hinweise.

Neuerdings mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR, Kriegsstraße 45, 76133 Karlsruheebenfalls im Bereich des Filesharings ab. Dabei geht es diesmal um das Werk "Berlin (bei Tag und Nacht)". Dahinter steckt Rechtsanwalt Peter Nümann von der Kanzlei Nümann Lang, der hier als Gesellschafter von der Copyright Defense Rechtsanwälte GbR fungiert. Bei dem Rechteinhaber handelt es sich um Herrn Carsten Bülow.

 

Geltend gemacht werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 750,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 968 896 460 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

 

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