Abmahnung Rasch - Rasch Rechtsanwälte tauchen wieder auf

01.08.2012 612 Mal gelesen Autor: Tobias Röttger, LL.M. (Medienrecht)
In den letzten Wochen ist es sehr ruhig um die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte geworden. Aktuelle Abmahnungen erreichten unsere Kanzlei nicht mehr und die Kollegen berichteten ebenfalls nicht von Abmahnungen der Kanzlei Rasch. Das hat nun ein Ende.

In den vergangenen Tagen erreichten uns mehrere Abmahnungen der Kanzlei Rasch. Auffällig dabei ist, dass es sich kaum um neue Titel handelt. Amy Winhouse, Lady Gaga, Lana Del Rey, Rihanna, Unheilig, Rosenstolz, etc., alles alte Bekannte.

Lediglich das aktuelle Album von Amy MacDonald - Life In A Beautiful Light könnte man unter die "Neueinsteiger" fassen.

Einem aktuellen Beschluss des LG München I lag nachfolgende Liste von Titeln bei:

Amy Winehouse - Back To Black
Volbeat - Beyond Hell / Above Heaven
Lady Gaga - Born This Way
Lana Del Rey - Born To Die
Florence The Machine - Ceremonials
Amy Winehouse - Frank
Amy MacDonald - Life In A Beautiful Light
Gotye - Making Mirrors
LMFAO - Sorry For The Party Rocking
Rihanna - Talk That Talk
Alex Clare - The Lateness Of The Hour
Rosenstolz - Wir Sind Am Leben

Es handelt sich hierbei um Titel, die in den Tauschbörsen überwacht werden. Die User, die einen oder mehrere dieser Titel zum Upload angeboten haben, sind aktuell der Gefahr ausgesetzt, eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu erhalten, sofern sie ermittel worden sind.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail (info@ggr-law.com) oder Fax (06131-2409522) zukommen lassen.


Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Rasch

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht / IT-Recht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Bekannt durch Funk, Fernsehen sowie Online- und Printmedien
  • Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
  • Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
  • Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
  • Absolute Diskretion 
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
 
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Seriöse und erfahrene Rechtsberatung und Vertretung - kein Anwaltsdiscount - keine 0800er-Nummer
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com