Uns liegt eine Abmahnung der Fa. Nintendo of Europe GmbH durch Rechtsanwälte SJ Berwin LLP aus Frankfurt wegen einer Markenrechtsverletzung vor. Gerügt wird insbesondere die Verwendung geschützter Wort / Bildzeichen.
Gefordert wird die Zahlung von Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 500.000,00 €. Dies ergibt einen stolzen Betrag von 3.914,80 €. Daneben wird Auskunft und Rechnungslegung sowie die Abgabe einer vertragstrafenbewehrten Unterlassungserklärung mit einem starren Vertragsstrafenversprechen von 10.000,00 € gefordert.
WIr können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen nachzukommen. Lassen Sie sich beraten!
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt René Euskirchen
info@bonn-rechtsanwalt.de