500.000,00 € Gegenstandswert bei Abmahnung von Nintendo of Europe GmbH durch Rechtsanwälte SJ Berwin LLP aus Frankfurt wegen Markenrechtsverletzung

14.04.2011 964 Mal gelesen Autor: Alpan Sagsöz
Uns liegt eine Abmahnung der Fa. Nintendo of Europe GmbH durch Rechtsanwälte SJ Berwin LLP aus Frankfurt wegen einer Markenrechtsverletzung vor. Gerügt wird insbesondere die Verwendung geschützter Wort / Bildzeichen.

Gefordert wird die Zahlung von Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 500.000,00 €. Dies ergibt einen stolzen Betrag von 3.914,80 €. Daneben wird Auskunft und Rechnungslegung sowie die Abgabe einer vertragstrafenbewehrten Unterlassungserklärung mit einem starren Vertragsstrafenversprechen von 10.000,00 € gefordert.

 

WIr können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen nachzukommen. Lassen Sie sich beraten!

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

info@bonn-rechtsanwalt.de

http://www.bonn-rechtsanwalt.de