Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Monrose - Like a Lady, Teil der German TOP 100 Single Charts

31.03.2011 849 Mal gelesen Autor: Amrei Viola Wienen
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat für die Herren Alex Komlew und Christian Königseder Abmahnungen verschickt, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandanten bekannt geworden ist. Der Vorwurf in der Abmahnung lautet, es sei "Monrose - Like a Lady" in einer Internet-Tauschbörse

illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung (der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung beigefügt) und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 Euro.

Mehrfachabmahnungen

Achtung: Mehrfachabmahnungen drohen! Auf den unberechtigten Download der German Top 100 Single Charts können diverse Abmahnungen folgen, denn dabei können gegen die Rechte verschiedener Rechteinhaber betroffen sein. Im Einzelfall ist zu besprechen, ob die Abgabe sogenannter vorbeugender Unterlassungserklärungen in Erwägung zu ziehen ist. Allerdings kann, wenn ein Schadensersatzanspruch besteht, dieser nicht durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung ausgeräumt werden - es geht "nur" um die Frage der Vermeidung künftiger Abmahnungen bzw. Abmahnkosten.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

In den oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der  450 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Der Abgemahnte gibt bei Unterzeichnung der vorformulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis ab - was wiederum Rechtsfolgen nach sich zieht - und verpflichtet sich zu der Zahlung in der vorgenannten Höhe.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.

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Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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