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Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: VfGHG
Gliederungs-Nr.: 1103-1-I
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG)

Vom 10. Mai 1990 (GVBl. S. 122, 231, BayRS 1103-1-I)

Zuletzt geändert durch Artikel 73a Absatz 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GVBl S. 118)

Inhaltsübersicht (1)Art.
  
Erster Teil 
Einrichtung und Zuständigkeit 
  
Sitz1
Zuständigkeit2
  
Zweiter Teil 
Zusammensetzung und Organisation 
  
Besetzung3
Wahl der Verfassungsrichter4
Wählbarkeit5
Vorschläge für die Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder6
Vereidigung7
Vorrang der Amtsausübung8
Ausschließung und Ablehnung9
Geschäftsverteilung10
Generalsekretär11
Befugnisse außerhalb der Sitzung; Vertretung des Präsidenten und des Generalsekretärs12
Geschäftsstelle13
  
Dritter Teil 
Verfahren 
  
Kapitel I 
Allgemeine Verfahrensvorschriften 
  
Antragstellung14
Zustellung, Ladung15
Verfahrensbevollmächtigte16
Fristen, Wiedereinsetzung17
Amts- und Rechtshilfe18
Akteneinsicht19
Terminierung, Sitzungsort20
Berichterstatter21
Mündliche Verhandlung22
Beweisaufnahme23
Beratung, Abstimmung, Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache24
Entscheidung25
Einstweilige Anordnung26
Kosten27
Prozesskostenhilfe, Kostenfestsetzung, Gegenstandswert28
Bindungswirkung der Entscheidung, Vollzug29
Ergänzende Bestimmungen30
  
Kapitel II 
Besondere Verfahrensvorschriften 
  
1. Abschnitt 
Anklagen gegen ein Mitglied der Staatsregierung oder des Landtags (Art. 2 Nr. 1) 
  
1. Unterabschnitt 
Anklagen gegen ein Mitglied der Staatsregierung 
  
Erhebung der Anklage31
Rücktritt und Entlassung des Anzuklagenden; Auflösung des Landtags32
Zurücknahme der Anklage33
Mehrere Angeklagte34
Aussetzung des Verfahrens35
Zustellung der Anklageschrift36
Voruntersuchung37
Mündliche Verhandlung38
Gang der mündlichen Verhandlung39
Urteil40
Verkündung des Urteils; Zustellung41
Sonstige Verfahrensvorschriften42
Wiederaufnahme des Verfahrens43
  
2. Unterabschnitt 
Anklagen gegen Abgeordnete 
  
Verfahren44
  
3. Unterabschnitt 
aufgehoben 
  
(aufgehoben)45
  
2. Abschnitt 
Entscheidungen über den Ausschluss von Wählergruppen von Wahlen und Abstimmungen (Art. 2 Nr. 2) 
  
Antrag46
Verfahren47
  
3. Abschnitt 
Entscheidungen über die Gültigkeit der Wahl der Mitglieder des Landtags und den Verlust der Mitgliedschaft beim Landtag (Art. 2 Nr. 3) 
  
Antrag, Verfahren48
  
4. Abschnitt 
Verfassungsstreitigkeiten zwischen obersten Staatsorganen; Meinungsverschiedenheiten über Verfassungsänderung (Art. 2 Nrn. 4 und 8) 
  
Verfahren, Zustellung49
  
5. Abschnitt 
Richtervorlagen (Art. 2 Nr. 5) 
  
Verfahren, Zustellung50
  
6. Abschnitt 
Verfassungsbeschwerden (Art. 2 Nr. 6) 
  
Inhalt und Voraussetzung der Verfassungsbeschwerde; Frist51
Äußerung der Staatsregierung oder des zuständigen Staatsministeriums52
Verfahren53
Inhalt der Entscheidung54
  
7. Abschnitt 
Popularklagen (Art. 2 Nr. 7) 
  
Popularklage55
  
Vierter Teil 
Änderungs-, Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)56
In-Kraft-Treten; Außer-Kraft-Treten; Übergangsregelung57
(1) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.