Waldorf Frommer kämpft für Jack Bauer

Waldorf Frommer kämpft für Jack Bauer
16.07.2014241 Mal gelesen
Die unerlaubte Weiterverbreitung von Folgen der Serie "24" wird derzeit von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer gezielt abgemahnt.

Die Münchner Anwälte Waldorf Frommer mahnen aktuell für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verbreitung von Folgen der 9. Staffel der US-Serie 24 ab, die derzeit unter dem Namen "Live another Day" auch in Deutschland bei Sky gezeigt wird.

Waldorf Frommer wirft den Abgemahnten unerlaubtes Filesharing vor und verlangt von ihnen die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten. Andernfalls drohe zwar kein Besuch von Jack Bauer, aber die teure gerichtliche Geltendmachung der behaupteten Ansprüche.

Den Abgemahnten wird der Vorschlag unterbreitet, die Sache gegen Zahlung von 915 EUR (bei zwei Folgen) und Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung zu erledigen.

Darauf sollten sich Abgemahnte keinesfalls einlassen, sondern umgehend anwaltlichen Rat einholen. Die Forderung der Abmahner kann in vielen Fällen als unbegründet zurückgewiesen werden und ist auch der Höhe nach angreifbar. So dürfte die Berechnung der geltend gemachten Anwaltskosten nicht mit den gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren sein.

Empfänger einer solchen Abmahnung sollten diese auf keinen Fall ignorieren - die Erfahrung zeigt, dass die abmahnenden Anwälte die vermeintlichen Ansprüche ihrer Mandantin gerichtlich geltend machen, wenn sich der Abgemahnte dagegen nicht innerhalb der üblicherweise knapp bemessenen Fristen wehrt.

Auch für diese Abmahnschreiben gelten also die drei goldenen Regeln:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten, welche Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und was konkret Sie machen können, um den Schaden nun zu minimieren.
      Abgemahnte können sich, auch am Wochenende, gerne unter der kostenfreien Hotline

0800 365 7324

      an mich wenden, um eine erste kostenfreie Einschätzung und das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Erhaltene Abmahnschreiben können mir per E-Mail auch an

abmahnhilfe@rechtsanwalt-schwartmann.de

    geschickt werden - ich komme dann nach Durchsicht umgehend darauf zurück.

Die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen biete ich zum günstigen und fairen Pauschalpreis an. Kosten entstehen erst mit meiner Beauftragung.