Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Andreas Hennig i.A.v. Herrn Christian Weiß

Fachartikel aus dem Bereich Abmahnung und Filesharing - 18.08.2012 - 1.142 mal gelesen, 5 mal kommentiert.
Im Auftrag von Herrn Christian Weiß mahnt zurzeit der Rechtsanwalt Andreas Hennig vermehrt Betreiber von eBay-Shops ab.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Andreas Hennig i.A.v. Herrn Christian Weiß

Herr Weiß ist Inhaber eines Sport- und Freizeitmodefachgeschäftes und lässt durch den Rechtsanwalt Andreas Hennig Mitbewerber im Bereich Sportbedarf auf der Handelsplattform eBay abmahnen.

Den abgemahnten Shop-Besitzern werden u.a. Verstöße gegen § 3 Abs. 1 und Abs. 3 UWG in Verbindung mit Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 23 UWG zur Last gelegt.

Neben angeblich fehlender oder falscher Angaben innerhalb des Impressums, der AGB und der Widerrufsbelehrung geht es konkret um den Vorwurf, der Abgemahnte habe bei eBay seine Eigenschaft als Privatverkäufer lediglich vorgetäuscht und sei tatsächlich als gewerblicher Unternehmer tätig.

Die abgemahnten Shop-Besitzer werden deshalb dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von mehreren Hundert Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 0800/ 866 22 66.

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Werdermann | von Rüden
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Rechtsanwalt Nico Werdermann betreut Mandanten auf den Gebieten des Urheber-, Medien- und IT-Rechts.

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Gerne begrüßen Rechtsanwalt Werdermann und Rechtsanwalt von Rüden Sie in den Kanzleiräumen in Berlin Mitte, Oberwallstr. 9 in 10117 Berlin, direkt am Hausvogteiplatz.

Kommentieren Sie diesen Beitrag:

Autor: Rechtsanwalt Andreas Henning, Erfurt Datum: 22.02.2013, 16:29

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich wäre Ihnen wirklich sehr verbunden, wenn Sie bei Ihren Kommentaren die nötige Sorgfalt walten lassen würden. Es handelt sich bei der abmahnenden Kanzlei um den RA Andreas Hennig aus Sulzbach-Rosenberg, NICHT HENNING!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Andreas Henning
Rechtsanwalt

Autor: mues Datum: 18.09.2012, 22:10

Guten Abend,habe am Samstag von einen Rechtsanwalt Andreas Hennig Post erhalten.
in der Sache Christian Weiß Abmahnung wegen des Verstoßes gegen §3 Abs.1. Abs.3 UWG in Verbindung mit Anhang zu $3 Abs.3 Nr.23 UWG(unlauteres Wettbewebsgesetz).
Nun soll ich bis zum 21.09.2012 die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden.
Was kann ich da machen. Mit freundlichen Grüßen Frau Mues

Autor: mues Datum: 18.09.2012, 22:07

Guten Abend,habe am Samstag von einen Rechtsanwalt Andreas Hennig Post erhalten.
in der Sache Christian Weiß Abmahnung wegen des Verstoßes gegen §3 Abs.1. Abs.3 UWG in Verbindung mit Anhang zu $3 Abs.3 Nr.23 UWG(unlauteres Wettbewebsgesetz).
Nun soll ich bis zum 21.09.2012 die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden.
Was kann ich da machen. Mit freundlichen Grüßen Frau Mues

Autor: Johannes Datum: 17.09.2012, 10:35

Sehr geehrte Frau Janze,

hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle, senden Sie uns doch einfach die Abmahnung zu und geben Sie Ihre Telefonnummer an. Wir werden Sie umgehend zurückrufen.

Mit freundlichen Grüßen

von Rüden
Rechtsanwalt

Autor: Ilona Janze Datum: 17.09.2012, 09:42

Auch ich habe so ein Schreiben erhalten, verkaufe allerdings nur Sachen von mir, habe dafür zurückgeschrieben, aber keine Unterschrift gegeben.
Kann da noch was auf mih zukommen?
LG
Ilona Janze