Notruf Abmahnung: Neuste Waldorf Frommer-Abmahnungen wegen "It Follows"

Notruf Abmahnung: Neuste Waldorf Frommer-Abmahnungen wegen "It Follows"
11.01.2016345 Mal gelesen
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Derzeit wird das widerrechtliche Hochladen und öffentliche Bereitstellen des Films "It Follows" auf diversen Online-Tauschbörsen abgemahnt. Unser Tipp: Bewahren Sie Ruhe und melden Sie sich schnellstmöglich in unserer Kanzlei!

Der US-amerikanische Horrorfilm "It Follows" aus dem Jahr 2014 ist derzeit im Fokus etlicher Abmahnschreiben der berühmten Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. Beschuldigt werden Internet-Anschlussinhaber, die den Film mutmaßlich auf Online-Tauschbörsen hochgeladen und damit illegal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Rechteinhaber ist in diesem Fall die Universum Film GmbH. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, besagtes Filmwerk ohne Einwilligung des Rechteinhabers auf einer Filesharing-Plattform der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt zu haben.

Waldorf Frommer fordert von den Abgemahnten die Zahlung eines Pauschalbetrags sowie die Unterschreibung einer vorformulierten Unterlassungserklärung.

Wenn auch Ihnen eine Abmahnung ins Haus geflattert ist, in der Sie von Waldorf Frommer wegen Filesharing von "It Follows" abgemahnt werden, ist unser Rat:

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich keinesfalls zu unüberlegten Handlungen hinreißen. Holen Sie sich schnellstmöglich juristische Unterstützung. Unsere Kanzlei ist 24 Stunden am Tag für Sie da - auch am Wochenende und an den Feiertagen. Lassen Sie auf keinen Fall die von Waldorf Frommer gesetzte Frist verstreichen, da ansonsten eine einstweilige Verfügung mit hohen Kosten drohen kann!

In der Regel richten sich die Ansprüche aus den Waldorf Frommer-Abmahnungen gegen den Inhaber jenes Internetanschlusses, über den das geschützte Werk illegal verbreitet wurde. Immer dann, wenn Ihr Internetanschluss nicht nur von Ihnen allein genutzt wird, bestehen in der Regel gute Verteidigungschancen! Die Rechtsprechung unterscheidet bei Abmahnfällen immer zwischen Täter- und Störerhaftung. Täterhaftung bedeutet, dass Sie als Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich sind. Im Fall der Störerhaftung kommt eine andere Person als Täter in Frage. Hier gilt es nun gemeinsam herauszufinden, wer der wirkliche Täter ist und ob der Anschlussinhaber seine Prüf- und Sicherungspflichten ausreichend wahrgenommen hat.

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Wir werden für Sie überprüfen, ob die Abmahnung gegen Sie tatsächlich berechtigt ist und ob Sie für den Vorwurf persönlich verantwortlich sind. Falls ja werden wir versuchen, die Forderungen der Abmahnung für Sie zu minimieren!

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.