Meissner & Meissner i.A.d. Euro-Cities AG: Abmahnung (Urheberrechtsverletzung) wg. illegaler Karten-Nutzung von www.Stadtplandienst.de

Meissner & Meissner i.A.d. Euro-Cities AG: Abmahnung (Urheberrechtsverletzung) wg. illegaler Karten-Nutzung von www.Stadtplandienst.de
20.08.2014450 Mal gelesen
Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin macht für ihre Auftraggeberin, die Euro-Cities AG, ebenfalls aus Berlin, Urheberrechtsverletzungen mithilfe von Abmahnungen geltend.

In den Abmahnungen führen die Anwälte aus, dass ihre Auftraggeberin die Domain "www.stadtplandienst.de" betreibt. Dort stelle sie Kartenmaterial zur Verfügung, welches zur Lizenzierung angeboten werde. Der Abgemahnte soll einen Ausschnitt einer Karte der von der genannten Internetseite übernommen und auf seiner Internetseite unerlaubt verwendet haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das UrhG dar.

Daher sei der Adressat der Abmahnung der Euro-Cities AG gegenüber zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zum Aufwendungsersatz verpflichtet. Der Abgemahnte solle eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zahlen, was mit 820,00€ zzgl. MwSt. beziffert wird. Lizenzanalogie bedeutet, dass sich die Höhe des Betrages danach berechnet, was man normalerweise an Lizenzgebühr gezahlt hätte. Zu diesem Betrag komme noch ein Zuschlag von 50 % wegen der fehlenden Urheberbenennung.

Bei dem Aufwendungsersatz handelt es sich um die Anwaltskosten der Kanzlei Meissner & Meissner in Höhe von 612,80 und Dokumentationskosten in Höhe von 95,00€.

Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, den Forderungen in der Abmahnung ungeprüft und voreilig nachzukommen.

Sollte Ihnen eine solche Urheberrechtsverletzung vorgeworfen werden, so ist es ratsam, sich nach Erhalt der Abmahnung an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich in dem Rechtsgebiet "Urheberrecht" gut auskennt. Denn jetzt ist es wichtig, die in der Abmahnung angegebene Frist zur Abgabe er Unterlassungserklärung nicht verstreichen zu lassen, da sich einige Kanzleien hierdurch veranlasst sehen könnten, ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei Gericht einzuleiten. Ihr fachkundiger Rechtsanwalt kann für Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die nicht zu weit formuliert ist. Auch kann häufig eine Reduzierung der geforderten Beträge erreicht werden.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de