Markenabmahnung im Auftrag von Dynamo Dresden Merchandising

Markenabmahnung im Auftrag von Dynamo Dresden Merchandising
05.12.20161259 Mal gelesen
Die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH ist Inhaberin der eingetragenen Marke „SG Dynamo Dresden“ für Fanartikel und geht aktuell gegen Markenrechtsverstöße vor.

Die 1953 gegründete Sportgemeinschaft Dynamo Dresden e.V. gehört mit rund 19.000 Mitgliedern zu den größten Sportvereinen der Bundesrepublik. Die für ihren Fanshop verantwortliche SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH ist Inhaberin der eingetragenen Marke "SG Dynamo Dresden" für Fanartikel und geht aktuell gegen Markenrechtsverstöße vor.

Rechtliche Stellung der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH

Die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH ist zur Herstellung, zum Verkauf und zur Werbung von Fanartikeln jeglicher Art für die Sportgemeinschaft befugt. Diese Befugnis steht ausschließlich ihr zu. Die Marke "SG Dynamo Dresden" ist bei dem Deutschen Patent- und Markenamt ordnungsgemäß registriert und führt die GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Felix Lorenz, als alleinige Lizenzinhaberin auf. Somit ist die Gesellschaft auch dazu befugt, jegliche Verstöße gegen ihre Markenrechte zu verfolgen und hierbei in eigenem Namen zu handeln.

Markenabmahnung durch Günther & Pätzhorn Rechtsanwälte

Zwecks Verfolgung von markenrechtlichen Verstößen gegen ihre Lizenzen hat die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH nun die ebenfalls in Dresden ansässige Anwaltskanzlei Günther & Pätzhorn Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.

Die Kanzlei versendet aktuell Abmahnungen an Personen, die sie derartiger Markenverstöße verdächtigt. In ihren Abmahnungsschreiben weist sie die Betroffenen darauf hin, dass es ihnen gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 des Markengesetzes untersagt ist, ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Wird ein Zeichen dennoch unbefugt benutzt, so kann der Markeninhaber den Nutzenden gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG auf Unterlassung in Anspruch nehmen, sofern Wiederholungsgefahr besteht. Die Gefahr der Wiederholung wird bereits dann vermutet, wenn bisher lediglich ein einzelner einschlägiger markenrechtlicher Verstoß begangen wurde.

Die Kanzlei Günther & Pätzhorn Rechtsanwälte fordert die Adressaten ihrer Abmahnungen zum einen zu einer umfassenden Auskunftserteilung, unter anderem hinsichtlich Menge, Zeiten und erzielte Profite des Verkaufs der markenrechtlich zu beanstandenden Artikel, zum anderen zur zügigen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Ratschläge für Empfänger einer Abmahnung von Günther & Pätzhorn Rechtsanwälte

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Dresdener Kanzlei Günther & Pätzhorn Rechtsanwälte im Hinblick auf mutmaßliche Markenrechtsverstöße zu Lasten der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen die Befolgung folgender Grundregeln:

  1. Kommen Sie eventuellen Zahlungsaufforderungen nicht voreilig nach.
  2.  Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Günther & Pätzhorn Rechtsanwälte auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Markenrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist.

 Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Markenrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung einer von der Gegenseite geforderten Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Hinweise finden Sie hier.