LG Stuttgart: 4 Musikunternehmen scheitern mit Klagen wegen angeblichen illegalen Filesharings

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 02.08.2011 - 398 mal gelesen.
Den Beklagten gelang es in dem Verfahren den Anschein der Verantwortlichkeit als Anschlussinhaber zu widerlegen.

Die Anschlussinhaber erlaubten der Polizei eine Durchsuchung des Familien-PC. Darauf wurde weder Filesharing-Software noch verdächtige Audio-Dateien gefunden. Die Durchsuchung erfolgte vor Zugang der Abmahnung, weshalb die Beklagten nicht vorgewarnt gewesen seien. Der WLAN-Anschluss war mit den üblichen Verschlüsselungsverfahren abgesichert. Nach der Ansicht des LG erschüttert dies den entsprechenden Anschein der Verantwortlichkeit, da die Klägerseite nicht lückenlos die Zuordnung einer bestimmten IP-Adresse während der Download-Vorgänge beweisen könne.

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