Bushido gewinnt vor LG Düsseldorf - Abmahnung durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler, Rixen Zerbe

Abmahnung Filesharing
30.07.20091692 Mal gelesen

Der Musiker Bushido klagte gegen Computerbesitzer, die angeblich seine Musik aus einer Internet-Tauschbörse herunter geladen haben sollen. Die Beklagten bestritten dies und gaben an, an dem fraglichen Zeitpunkt der Tat nicht am Computer gewesen zu sein bzw. nicht das entsprechende Programm zu bestitzen, um die Musik herunter zu laden.

Das Düsseldorfer Landgericht gab nun dem Kläger Recht und begründete die Bestätigung der einstweiligen Verfügung (Az.: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) mit den Grundsätzen der so genannten  "Störerhaftung". Hiernach seien die Beklagten verpflichtet, adäquate Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die den Zugriff auf offene WLAN Netze verhindern. Da sie dies unterlassen hätten, seien sie für den Verstoß verantwortlich.

Ein Urteil, dass einmal mehr aufzeigt, dass keine einheitliche Rechtsprechung auf dem Gebiet des Filesharings existiert. Erfreulicherweise erklären sich mehr und mehr Mandanten bereit, das Kostenrisiko einer höchstrichterlichen Rechtsprechung zu tragen.


Datum: 21.07.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Filesharing, Tauschbörse, Störerhaftung

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