Bonitätsanleihen: Anleger könnten Schadensersatz verlangen CLLB vertritt Anleger

Bonitätsanleihen: Anleger könnten Schadensersatz verlangen CLLB vertritt Anleger
22.08.2016211 Mal gelesen
Für die Zukunft erwägt die Finanzaufsicht ein komplettes Verbot von Bonitätsanleihen. Privatanleger, die in der Vergangenheit Verluste mit solchen Zertifikaten (Credit Linked Notes) erlitten haben, können die Investition unter Umständen rückabwickeln.

München, 22.08.2016 - Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind so genannte Bonitätsanleihen grundsätzlich nicht für Privatanleger geeignet. Derzeit läuft die Anhörung von betroffenen Branchenvertretern zu einem beabsichtigten Verbot dieser Finanzprodukte, soweit sie zum Verkauf an Privatanleger vorgesehen sind.

Alleine die LBBW soll derartige Schuldverschreibungen im Volumen von über 2,5 Mrd. Euro emittiert haben. Weil die Europäische Zentralbank die Leitzinsen quasi auf null gesetzt hat, werfen klassische Unternehmens- und Staatsanleihen mit Top-Rating kaum noch Rendite ab. Viele Privatanleger haben deshalb bei Bonitätsanleihen zugegriffen. Sie bieten höhere Zinsen als klassische Anleihen, sind aber auch deutlich riskanter.

Häufig wird das Risiko vereinfacht so dargestellt, dass der Anleger bei Bonitätsanleihen ein doppeltes Insolvenzrisiko trägt, weil nicht nur die Insolvenz des Referenzschuldners, sondern auch die Insolvenz des Emittenten relevant wird. "Ich bin allerdings nicht ganz sicher, ob das Insolvenzrisiko beispielsweise der Baden-Württembergischen Landesbank (LBBW) wirklich so groß ist, dass damit eine Verzinsung gerechtfertigt werden kann, die dem Doppelten der Referenzanleihe entspricht." meint dagegen Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die Anleihebedingungen von Bonitätsanleihen sehen oftmals auch dann eine sofortige Fälligkeit und vor allem eine Reduzierung der Rückzahlung vor, wenn der Referenzschuldner noch gar nicht endgültig insolvent ist. Mitunter genügen bloße Zahlungsschwierigkeiten, die im weiteren Verlauf überwunden werden. Für die Inhaber von Bonitätsanleihen spielt die Stabilisierung des Referenzschuldners dann allerdings keine Rolle mehr.

"Der Teufel steckt wie immer im Detail. Wenn sich die Anleihe nicht nur auf einen Referenzwert oder einen Referenzschuldner bezieht, sondern auf mehrere (Basket), sind viele Kombinationen möglich." sagt Braun. Unter anderem deshalb, weil nicht wenige solcher Produkte für Privatanleger schwer zu durchschauen sind, erwägt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verbot.

Nach Einschätzung der Kanzlei CLLB liegt den Erwägungen der BaFin auch der Umstand zugrunde, dass die Produktinformationen, Beratungen und Prospekte zu den emittierten Bonitätsanleihen die Risiken mitunter nicht hinreichend klarstellen. "In diesem Fall kommen Prospekthaftungsansprüche und andere Ansprüche in Betracht und die Anleger können ihre Verluste möglicherweise nachträglich doch noch kompensieren." meint Braun. Er rät Privatanlegern, die mit Bonitätsanleihen Geld verloren haben, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und mögliche Ansprüche überprüfen zu lassen.  

 

 Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de