Rechtswörterbuch

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Finanzdienstleistungsaufsicht

 Normen 

FinDAG

BaFinVerstMeldV

 Information 

1. Organisation und Aufsicht der Behörde

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist die Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der Arbeit der Finanzdienstleistungen.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Bundesanstalt wird in der Rechtsform einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts geführt und hat ihren Sitz in Bonn und Frankfurt/Main. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Finanzen.

Organe sind der Präsident und der Verwaltungsrat. Die Satzung wird durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Finanzen erlassen.

Gemäß § 13 FinDAG deckt die Bundesanstalt die Kosten aus den eigenen Einnahmen.

2. Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen

Eine Ursache der Finanzmarktkrise war die übermäßige Übernahme von Risiken durch die Finanzmarktakteure. Hierzu haben die gängigen Vergütungsstrukturen im Finanzsektor beigetragen. Eine Vergütungspolitik, die auf kurzfristige Parameter ausgerichtet ist und einseitig Erfolg belohnt, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, kann dazu verleiten, den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren.

Der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board - FSB) hat Prinzipien für solide Vergütungspraktiken ("Principles for Sound Compensation Practices") und darauf aufbauende konkrete Standards für solide Vergütungspraktiken ("Principles for Sound Compensation Practices - Implementation Standards") in der Finanzbranche entwickelt, die von der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) gebilligt wurden. Die Inhalte sind in das Kreditwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz eingefügt worden.

Die näheren Einzelheiten hinsichtlich der Anforderungen an die Vergütungssysteme, insbesondere an deren Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung, einschließlich der Entscheidungsprozesse, der Zusammensetzung der Vergütung und der Ausgestaltung der Vergütungsparameter, der Leistungszeiträume, sowie hinsichtlich der Offenlegung der Ausgestaltung der Vergütungssysteme und der Zusammensetzung der Vergütung sind flexibel in zwei begleitenden Rechtsverordnungen geregelt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird befugt, im Falle der Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken.

3. Schutz der Kleinanleger

In jüngster Zeit haben Anleger durch Investitionen in Vermögensanlagen erhebliche Vermögenseinbußen erlitten, indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterlagen. Die eingetretenen Vermögensschäden beruhten auch auf der fehlerhaften Annahme der Anleger, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden.

Mit dem am 10. Juli 2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetz sollen sich Anleger vor dem Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen besser und wirksamer informieren können. Parallel dazu wurden die Anforderung an die Anbieter und Vermittler solcher Vermögensanlagen verschärft. Sie müssen mehr und bessere Informationen in ihren Prospekten veröffentlichen und sind bei Fehlverhalten verstärkten Sanktionen bis hin zum Vermarktungsverbot der betroffenen Vermögensanlage ausgesetzt. Dabei wurden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht u.a. folgende Aufgaben übertragen:

  • Warnung potenzieller Anleger durch Bekanntmachung von Maßnahmen, die von der Bundesanstalt wegen mutmaßlichen Verstößen gegen das Vermögensanlagengesetz ergriffen wurden

  • Befugnis der Bundesanstalt zur Verhängung von Vertriebsverboten und Vertriebsbeschränkungen, wenn bestimmte Finanzprodukte erheblichen Bedenken für den Anlegerschutz begegnen (Produktintervention)

  • Befugnis der Bundesanstalt zur Anordnung einer Sonderprüfung der Rechnungslegung von Emittenten von Vermögensanlagen

 Siehe auch 

Kapitalmarkt

Buck-Heeb: Das Kleinanlegerschutzgesetz; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2015, 2535

Dechent: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Unabhängige Behörden in der Bankenaufsicht?; Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ 2015, 767

Hagemeister: Die neue Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Wertpapier-Mitteilungen - WM 2002, 1773

Rubner/Leuering: Vergütungssysteme im Finanzsektor; NJW-Spezial 2010, 463

Selmer: Zur Umlagefähigkeit von Amtshaftungslasten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Wertpapier-Mitteilungen - WM 2011, 1733