Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Europäische Zentralbank

 Normen 

Art. 282 ff. AEUV

Art. 127 ff. AEUV

 Information 

1. Allgemein

Die Europäische Zentralbank ist die Zentralbank der zur Währungsunion gehörenden EU-Mitgliedsländer. Sie ist ein Organ der Europäischen Union.

Die Europäische Zentralbank wurde zur Durchführung der Europäischen Währungsunion geschaffen. Sie nahm Mitte 1998 ihre Arbeit auf. Vorläufer der Europäischen Zentralbank war das Europäische Währungsinstitut (EWI).

Sitz der Europäischen Zentralbank ist Frankfurt a.M.

Die Zentralbanken aller EU-Mitgliedsländer (für Deutschland die Deutsche Bundesbank) bilden gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank als Führungszentrale das Europäische System der Zentralbanken. Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro (noch) nicht eingeführt haben, haben einen Sonderstatus, da sie ihre währungspolitischen Befugnisse nach innerstaatlichem Recht behalten und nicht an die Ausführung der Geldpolitik der EZB gebunden sind.

2. Aufgaben der EZB

Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken ist gemäß Art. 127 AEUV die Gewährleistung der Preisstabilität.

Aufgaben der Europäischen Zentralbank sind u.a.:

  • Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der EU einschließlich der Gewährleistung der Stabilität des Euro

    Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das Eurosystem die allgemeine Wirtschaftspolitik in der EU. Bei der Verwirklichung seiner Ziele handelt das Eurosystem im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird.

    Zur Erreichung seiner Ziele stehen dem Eurosystem eine Reihe geldpolitischer Instrumente zur Verfügung: Das Eurosystem

    • führt Offenmarktgeschäfte durch,

    • bietet ständige Fazilitäten an und

    • verlangt, dass Kreditinstitute Mindestreserven auf Konten im Eurosystem halten.

  • Durchführung von Devisengeschäften:

    Steuerung der Wechselkurs-Geschäfte mit den Fremdwährungsländern und Bereitstellung ausreichender Fremdwährungsreserven.

  • Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten:

    Die EZB trägt Sorge dafür, dass in den Staaten der Eurozone immer genügend, aber nicht zu viel Euro-Geld im Umlauf ist.

  • Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme

  • Abgabe von Stellungnahmen zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Union im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank

3. Die Organe der EZB

Organe der EZB sind:

  • Zentralbankrat (EZB-Rat)

    Der Rat ist das wichtigste Organ der Europäischen Zentralbank.

    Mitglieder des Rats sind gemäß Art. 283 AEUV:

    • die sechs Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

      und

    • die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 17 Länder des Euroraums

    Seine Aufgaben sind der Erlass der Leitlinien und Entscheidungen zur Gewährleistung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben sowie die Festlegung der Geldpolitik des Euroraums.

  • Direktorium

    Die laufende Geschäftstätigkeit der EZB wird von einem sechsköpfigen Direktorium wahrgenommen. Ihm gehören der Präsident, der Vizepräsident sowie vier weitere Mitglieder an. Alle Mitglieder des Direktoriums werden vom Europäischen Rat für eine achtjährige Amtszeit bestimmt. Eine Wiederwahl ist unzulässig.

  • Erweiterter Rat

    Drittes Organ ist der Erweiterte Rat der EZB. Dieser setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Direktoriums sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 27 Mitgliedsländer. Der Erweiterte Rat besitzt eine beratende und unterstützende Funktion.

 Siehe auch 

Internationaler Währungsfond

http://www.ecb.int (Internetauftritt der Europäischen Zentralbank)

Geerlings: Die neue Rolle der Bundesbank im Europäischen System der Zentralbanken; Die öffentliche Verwaltung - DÖV 2003, 322

Schmid: Das Personalrecht der Europäischen Zentralbank; 1. Auflage 2002

Weerth: Europäische Zentralbank. Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung der Europäischen Zentralbank; Außenwirtschaftliche Praxis - AW-Prax 2010, 486