Arbeit und Betrieb

Arbeit Betrieb

Die überlegende Stellung des Arbeitsgebers wird durch zahlreiche Schutzvorschriften, wie dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), eingedämmt. Doch die zahlreichen und meist seitenlange Paragraphen sind für den durchschnittlichen Arbeitnehmer schwer verständlich. Wurden Sie fristlos gekündigt? Werden Ihre Überstunden nicht bezahlt? Oder müssen Sie Mobbing am Arbeitsplatz dulden? Diese und weitere Probleme können ein angenehmes Arbeitsklima erheblich stören. Damit Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz wieder wohlfühlen und Ihre Rechte effektiv durchsetzen können finden Sie auf unserem Suchportal - anwalt24.de - den für Sie passenden Rechtsbeistand.

Fachartikel zum Thema: Arbeit und Betrieb

Thema: Arbeitsrecht

Thema: Kündigungsschutzrecht

Thema: Tarifvertragsrecht

Thema: Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersvorsorge

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

3069 Mal gelesen

In Arbeitsverträgen ist oftmals eine Auschlussklausel vereinbart und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses streiten die Arbeitsvertragsparteien über die Wirksamkeit einer vertraglich vereinbarten Ausschlussfrist. Das Arbeitsleben gebietet eine rasche rechtssichere Klärung der Ansprüche, so dass die oftmals die arbeitsrechtliche Prüfung der Wirksamkeit der Klauseln gebietet.

Thema: Individualarbeitsrecht

Thema: Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses (I)

3158 Mal gelesen

Das Arbeitszeugnis ist nach wie vor eine der wichtigsten Bewerbungsunterlagen auf der Suche nach einer neuen Anstellung. Mit einer nur durchschnittlichen oder sogar schlechten Bewertung hat man kaum Chancen auf ein Vorstellungsgespräch. Der Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist in § 109 GewO inzwischen sogar gesetzlich geregelt.

Thema: Mitbestimmungsrecht

Thema: Berufsbildungsrecht

Thema: Mutterschutzrecht

Mutterschutzrecht Mutterschaftsgeld

Widerruf von Verbraucherdarlehen

1704 Mal gelesen

Hat man sich an der Haustür, am Arbeitsplatz oder auf der Straße nach überraschender Ansprache durch einen Vertreter zu einem Vertragsabschluss überrumpeln lassen, kann man diesen nach ordnungemäßer Widerrufsbelehrung innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Unternehmer widerrufen.

Thema: Arbeitsförderungsrecht