Abmahnungen Redtube und The Archive AG: Urmann + Collegen legen das Mandat nieder

Abmahnungen Redtube und The Archive AG: Urmann + Collegen legen das Mandat nieder
12.05.201415687 Mal gelesen
In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover, in dem wir für einen Mandanten eine negative Feststellungsklage eingereicht haben, gibt es eine überraschende Wendung.

In der Klage geht es darum, festzustellen, dass die Ansprüche der Firma The Archive AG aus den Redtube-Abmahnungen nicht berechtigt sind. 

Die Kanzlei U C Urmann Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit ihrem Geschäftsführer Thomas Urmann aus Regensburg hatte zunächst eine umfangreiche Erwiderung geschrieben, die allerdings nach unserer rechtlichen Einschätzung oberflächlich war und an den entscheidenden Stellen keinerlei Nachweise brachte. Weder wurde im Einzelnen offen gelegt, wie die Ermittlungen stattgefunden haben, noch wurde zur Abwehr der Klageforderung vorgetragen, wie im Einzelnen die Rechtekette zu Stande kam. 

All diese Punkte hatten wir dann in einer weitergehenden Stellungnahme dem Gericht mitgeteilt und insbesondere eine ordnungsgemäße Rechteinhaberschaft der Firma The Archive AG bestritten. Nun wäre es an der Kanzlei U C Rechtsanwälte gewesen, im Einzelnen nachzuweisen, dass die Abmahnung im Detail ordnungsgemäß war. 

Diesen Mühen konnte und wollte sich offensichtlich die Kanzlei U C Rechtsanwälte nicht unterziehen. 

Mit Schreiben vom 30.04.2014 wird dem Gericht "schlank" mitgeteilt, dass U C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten. 

Wir halten dies für einen geschickten Schachzug. Zum einen fällt dann eine Zustellanschrift weg. Vermutlich wird eine Zustellung in der Schweiz erhebliche Mühen bereiten. Zum anderen gerät die Kanzlei U C Rechtsanwälte erst einmal aus der "Schusslinie". Wir erwarten, dass die Firma The Archive AG in dem Gerichtsverfahren keinerlei Aktivitäten unternimmt.