Abmahnung Filesharing: OLG Zweibrücken lehnt Auskunftsanspruch ab!

Abmahnung Filesharing
08.07.20091187 Mal gelesen


Wie bereits letzte Woche von mir angekündigt, hatte sich ein Oberlandesgericht nun mit der Frage des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auseinanderzusetzen.
Das OLG Zweibrücken (Beschl.v. 27. 10. 2008, Az. 3 W 184/08) hat den Antrag eines Spieleherstellers auf Erteilung von Auskünften zurückgewiesen.
Lange hat eine Entscheidung dieser Art auf sich warten lassen. Doch das Warten hat sich gelohnt! Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat aktuell  entschieden, dass bei der Verbreitung eines Computerspiels über Peer to Peer Netzwerke kein gewerbliches Ausmaß angenommen werden könne.
Die Richter betonten, dass ein gewerbliches Ausmaß geprägt sei durch die "Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils". Bei einem gutgläubigen Endverbraucher können dies nicht angenommen werden, da dies"über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch entsprechen würde".
Wegweisend dürfte die weitere Feststellung sein, dass auch die Schwere der Rechtsverletzung abgelehnt wurde. Es wurde hervorgehoben, dass die
Antragstellerin ihr Produkt nicht mit einem Kopierschutz versehen habe. Durch diesen Verzicht und das intensive Bewerben des Produkts habe sie die
Verbreitung zumindest billigend in Kauf genommen, jedenfalls habe sie "das Fertigen von Raubkopien ihres Produkts erheblich vereinfacht".
Diese Entscheidung dürfte die fragwürdigen Entscheidugen der jüngsten Vergangenheit (Köln und Düsseldorf) wohltuend korrigieren.
Die Annaheme eines gewerblichen Ausmaßes bei der Verbreitung eines Werkes erscheint absurd.


Es bleibt zu hoffen, dass die unteren Instanzen den Ausführungen folgen werden. Sollte dem nicht so sein, dürften weitere Verfahren die Folge sein.

Datum: 06.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Auskunftsanspruch, gewerbliches Ausmaß, Filesharing

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