Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft durch die Rechtsanwälte U+C

Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft durch die Rechtsanwälte U+C
13.08.20121092 Mal gelesen
Uns liegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH aus Gammesldorf (www.kvr-onlineshop.de) vor. Die KVR Handelsgesellschaft wird durch die Rechtsanwälte U+C (Urmann + Collegen) aus Hamburg und Regensburg vertreten.

Gegenstand der offensichtlich als Massenbrief versendeten Abmahnung ist der Vorwurf, unsere Mandantschaft haben mit einer Gerichtsstandvereinbarung in den AGB gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Es wird ein Verstoß gegen die §§ 3,4 Nr. 11, 8 Abs. 1 , Abs. 3 Nr. 1 UWG gerügt. Des Weiteren wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von 651,80  € (Rechtsanwaltskosten) aufgefordert.

 

Reaktionsmöglichkeiten:

Wir vertreten bereits eine Vielzahl von Mandanten, die von der Kanzlei U C eine Abmahnung erhalten haben. Ist der vorgeworfene Verstoß tatsächlich begangen worden, gilt es den Schaden zu begrenzen. Ein etwaiger Internetauftritt muss dann rechtssicher gestaltet werden.

Soweit der Verstoß abgestellt wurde, kann über die Abgabe einer Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Diese ist im Hinblick auf den Einzelfall zu modifizieren, damit der Abgemahnte sich nicht weiter als nötig bindet und weiterer finanzieller Schaden verhindert wird.

Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, sollte möglichst frühzeitig ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert werden. Die Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs oder wegen Markenverletzung fällt in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Unsere Rechtsanwälte sind nahezu ausschließlich auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und des Markenrechts tätig.

Tausende Mandate, welche uns allein in den Bereichen desUrheberrechts, Wettbewerbsrecht oder Markenrechts übertragen wurden garantieren eine versierte und optimale Vertretung Ihrer Interessen.

Rechtsanwalt Wallscheid, LL.M. ist zudem Fachanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz und verfügt daher über besondere Erfahrung in den Fachgebieten.

Wir vertreten Sie bundesweit.  Kontaktieren Sie uns unverbindlich und - abgesehen von den jeweils anfallenden Telefongebühren Ihres Telefontarifs - kostenlos.