Private Equity-Fonds wie der Dachfonds KGAL Private Equity Europa Plus 1 sind Kapitalanlagen, die sich nicht für jeden Anleger eignen. Anleger, die überlegen, ob ihre Beteiligung an diesem geschlossenen Dachfonds richtig war, können sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeit von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Häufig verspricht es Erfolg, die Beteiligung am Fonds auf Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer des Produkts zu überprüfen. Solche können sich aus einer fehlerhaften oder unzureichenden Anlageberatung ergeben. So musste zum Beispiel das Risikoprofil des KGAL Private Equity Europa Plus 1 mit der Bereitschaft des Anlegers zum Risiko zu vereinbaren sein.
Der KGAL Private Equity Europa Plus 1 Fonds ist ein Blind-Pool-Fonds. Die Fonds, in denen der Dachfonds investiert, werden vom Fondsmanager also erst dann ausgewählt, wenn der Anleger seinen Anteil bereits gezeichnet hat. Somit weiß der Anleger bei seiner Zeichnung nicht, worin er letztendlich investiert. Für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage wünscht, ist diese Art von Dachfonds daher nicht geeignet. Der Risikograd eines Private-Equity-Engagements hängt nämlich in erster Linie von der Solidität der Unternehmen ab, an welchen sich der Private-Equity-Fonds beteiligt. Daran ändert auch das Einschieben einer weiteren Ebene, des Dachfonds, nichts. Die Risiken werden hierdurch allenfalls gestreut.
Anlagegerechte Anlageberatung darf den Anleger nicht im Unklaren über Risiken und Nachteile lassen
Bei der Beratung mussten die Anleger von den Beratern außerdem auf weitere Risiken und Nachteile hinweisen. Hierzu gehört beispielsweise die sehr eingeschränkte Möglichkeit, sich vom Anteil zu trennen. Der Handel der Anteile erfolgt nicht an der (geregelten) Börse, sondern ausschließlich an einem ungeregelten Zweitmarkt. Die Möglichkeit, seinen Anteil zu verkaufen hängt von der Nachfrage ab, die ein Anleger kaum absehen kann.
Anleger des KGAL Private Equity Europa Plus 1, deren Beratungsgespräch unzureichend war, haben gute Chancen, Schadensersatz fordern zu können. Wie gut die individuellen Chancen eines Anlegers sind, kann von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geklärt werden.
Weitere Informationen:
Infoseite KGAL Private Equity Fonds
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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