KanAm Grundinvest – Alternativen zur Abwicklung – Hilfe für Anleger

30.05.2012 223 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung des KanAm Grundinvest suchen, sollten sich an eine auf offene Immobilienfonds spezialisierte Anlegerschutzkanzlei wenden.

Seit dem 29.02.2012 wird der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest abgewickelt. Das Management des KanAm Grundinvest veräußert die Immobilien des Fonds. Aus diesen Erlösen erhalten die Anleger halbjährlich Auszahlungen. Bei der ersten Auszahlung erhielten die Anleger 2,80 Euro je Anteil. Im Oktober 2012 soll die nächste Ausschüttung von Verkaufserlösen erfolgen. Wie viele Geld die Anleger des KanAm Grundinvest bei den künftigen Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie erfolgreich das Management die Immobilien des Fonds veräußern kann. Die Abwicklung soll bis ins Jahr 2016 andauern.

 

Der KanAm Grundinvest verfügt über 40 Immobilien in 9 Ländern. deren Gesamtwert sich auf etwa 4,9 Mrd. Euro beläuft. Seit März 2012 wurden 5 Objekte veräußert. Im März 2012 konnte das Management des KanAm Grundinvest die beiden Londoner Bürogebäude One Exchange Square und 90 High Holborn sowie das Objekt 1000 Main in Houston verkaufen. Im April 2012 wurden in Paris die Objekte Néo und Cité du Retiro verkauft.

 

Es gibt Alternative zum Warten auf die nächste Auszahlung. Anleger des KanAm Grundinvest können ihrer Investition in den offenen Immobilienfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So ausgelotet werden, ob sich die Anleger verlustfrei von ihren Anteilen am KanAm Grundinvest trennen können. Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. So kann abgeklärt werden, ob die Anleger beispielsweise über alle Risiken, die mit einer Investition in den KanAm Grundinvest verbunden sind, aufgeklärt wurden. Zu den Risiken zählt beispielsweise, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann oder die Liquidation, wie sich beim KanAm Grundinvest jetzt gezeigt hat.

 

Hilfe für Anleger von Anlegerschutzkanzlei

 

Sollten im Beratungsgespräch diese oder ähnliche Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt worden sein, haben Anleger gut Chancen, dass sie sich von ihren Anteilen am KanAm Grundinvest trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberater fordern können. Damit müssen sie nicht die bis in Jahr 2016 andauernde Abwicklung abwarten, um ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger des KanAm Grundinvest sollten sich an die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wenden, die über viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds verfügt.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite KanAm Grundinvest

 

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