Commerzbank Hybridanleihe (CK4578) – Ablöseangebot der Commerzbank, Schadensersatz

04.03.2012 783 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Schadensersatz für Anleger der Capital Funding Trust Hybridanleihe.

Die Anleger der Commerzbank-Anleihe Commerzbank Capital Funding Trust Hybridanleihe (Wertpapierkennnummer: CK4578) erhielten vor kurzem von der Commerzbank ein Ablöseangebot. Darin stand, dass die Commerzbank bereit sei, die Capital Funding Trust Hybridanleihe (CK4578) zu 56 % des Nominalkurses zu übernehmen. Für die Anleger bedeutet das, dass sie 44 % ihres eingesetzten Kapitals verlieren. Doch es gibt Alternativen zu dem Angebot der Commerzbank.

 

Die Commerzbank verkaufte die Anleihe Capital Funding Trust Hybridanleihe (CK4578) seit 2006 vor allem an ältere Anleger. Die Anleihe wurde in Beratungsgesprächen als sicherer Ersatz für das Festgeldkonto angepriesen. Die Altersvorsorge könnte mit dieser Anleihe abgesichert werden. Den Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass es sich bei der Anleihe Capital Funding Trust Hybridanleihe (CK4578) um eine spekulative unternehmerische Kapitalanlage handelt.

 

Der unternehmerische Charakter der Anleihe CK4578 zeigt sich darin, dass die Anleihe mit dem Risiko des vollständigen Verlusts belastet ist. Sollte die Commerzbank insolvent werden, wird die Anleihe Capital Funding Trust Hybridanleihe (CK4578) wie Eigenkapital der Commerzbank behandelt. Das bedeutet für die Anleger, dass ihre Forderungen nachrangig gegenüber den Forderungen anderer Gläubiger beglichen werden. Üblicherweise ist dies mit Verlusten verbunden. Dieses Verlustrisiko der Anleihe CK 4578 wurde den Anlegern in der Anlageberatung häufig verschwiegen.

 

Auch die Zinszahlungen sind, anders als ein Festgeldkonto, vom unternehmerischen Erfolg der Commerzbank abhängig und nicht sicher. Zinsen werden nur bei Bilanzgewinnen ausgezahlt, nicht bei Bilanzverlusten. Die Anleger der Anleihe Capital Funding Trust Hybridanleihe (CK4578) sind daher auch an Verlusten der Commerzbank beteiligt. Doch das größte Ärgernis für die Anleger ist die Tatsache, dass sie sich nicht problemlos von der Anleihe CK4578 trennen können.

 

Die Anleihe Capital Funding Trust Hybridanleihe (CK4578) kann seit Anfang 2012 einseitig von der Commerzbank gekündigt werden. Ein Kündigungsrecht der Anleger ist nicht vorgesehen. Die Anleger können ihre Anteile nur an der Börse verkaufen, was angesichts der Kursverluste seit 2006 ein Verlustgeschäft ist. Der Kurs liegt derzeit zwischen 40 und 50 Euro. Damit führt ein Börsenverkauf momentan zu ähnlichen Verlusten wie das Ablöseangebot der Commerzbank.

 

Einen Ausweg für Anleger der Anleihe CK4578 bietet der rechtliche Weg. Dass die Anleihe CK4578 wie ein sicheres Sparbuch ohne jegliche Risiken verkauft wurde, ist weder eine anlegergerechte noch eine anlagegerechte Beratung. In einem solchen Fall liegt daher eine Falschberatung vor. Dann kann die Anleihe Capital Funding Trust Hybridanleihe (CK4578) rückabgewickelt werden: Die Anleger geben die Anleihe an die Commerzbank zurück und erhalten ihr Geld, im Idealfall verzinst, zurück. Bei den Gerichten ist bereits eine Vielzahl von Klagen wegen der Anleihe CK4578 anhängig.

 

Daher sollten vor allem Anleger, die die Anleihe CK4578 seinerzeit zu 100 % des Werts kauften, das Ablöseangebot der Commerzbank nochmals überdenken. Zumal das verlustbehaftete Angebot der Commerzbank für ein angeblich sicheres Papier ein interessantes Licht auf die Commerzbank wirft. Anleger, die mit der Anleihe CK4578 oder mit dem Angebot der Commerzbank nicht zufrieden sind, sollten erwägen, einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen.

 

Die Anleihe CK4578 wird seit 2006 verkauft. Anleger, die Ansprüche gegenüber der Commerzbank geltend machen wollen, sollten wissen, dass Ansprüche verjähren und dann nicht mehr durchgesetzt werden können. Hinsichtlich der Verjährung der Ansprüche gilt, dass Ansprüche normalerweise nach 3 Jahren verjähren. Für den Fall, dass eine vorsätzliche Falschberatung vorliegt, verjähren Ansprüche erst nach 10 Jahren bzw. 3 Jahre ab Kenntnis. Nichtsdestotrotz sollten Anleger nicht allzu lange warten, da für einige Ansprüche die Verjährung bedrohlich näher rückt.

Weiterlesen unter:

Commerzbank Capital Funding Trust Hybridanleihe (CK4578) Infoportal

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de