KanAm Grundinvest - Was Anleger nun tun können

01.03.2012 708 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Schadensersatz für Anleger.

Der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest wird geschlossen. Dies gab die KanAm Gruppe am 29.02.2012 in einer Pressemitteilung bekannt. Der Immobilienfonds war seit 2 Jahren geschlossen und im Mai 2012 hätte entschieden werden müssen, ob der Fonds KanAm Grundinvest wiedereröffnen kann oder er aufgelöst werden muss. Diese Entscheidung wurde jetzt vorweg genommen und die Liquidation beschlossen.

 

Als Grund für die Auflösung des Fonds nannte das Emissionshaus KanAm Gruppe in der Pressemitteilung, dass wegen der anhaltenden öffentlichen Diskussion über den Fonds KanAm Grundinvest die nachhaltige Wiedereröffnung des Fonds nicht gewährleistet sei. Die KanAm Gruppe habe sich daher entschieden, die Fondsverwaltung des KanAm Grundinvest mit Wirkung zum 31.12.2016 zu kündigen.

 

Der 2001 aufgelegte offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest wurde erstmalig im Jahr 2008 wegen Liquiditätsproblemen geschlossen. Der Fonds verfügte über weniger als 5 % liquide Mittel, was zur Schließung von Gesetzes wegen führt. Nach der Wiedereröffnung im Juni 2009 kam es knapp ein Jahr später zur erneuten Schließung des KanAm Grundinvest. Die im Mai 2010 vorgenommene Schließung hat sich jetzt als die endgültige Schließung herausgestellt. Die Abwicklung des Fonds KanAm Grundinvest ist nicht die erste im Haus KanAm Gruppe. Der Schwesterfonds KanAm US-Grundinvest wurde ebenfalls aufgelöst.

 

Nach Angaben der KanAm Gruppe soll das weitere Vorgehen folgendermaßen aussehen. In den kommenden Wochen sollen rund 200 Mio. Euro an die Anleger des Fonds KanAm Grundinvest ausgeschüttet werden. Die erste Zahlung sollen die Anleger bereits in der Woche vom 05.-11.03.2012 erhalten. Danach soll halbjährlich ausgezahlt werden. Die jeweilige Auszahlungssumme wird sich daran orientieren, wie viel die Verkäufe der Immobilien des KanAm Grundinvest erbringen werden. Bis zum 31.12.2016 soll der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest vollständig aufgelöst sein.

 

Da die Abwicklung erst in fünf Jahren abgeschlossen sein soll, müssen Anleger des KanAm Grundinvest jetzt handeln. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht bereits für zahlreiche Anleger Ansprüche geltend und wird nun Klagen einreichen. In nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil falsch beraten wurde. Anleger des KanAm Grundinvest müssen jetzt wegen der Verjährung sehr schnell handeln. "Das Investment" schreibt, dass 79% der Immobilien ein Volumen von über 100 Mio. Euro hätten, die nur schwer zu verkaufen sein dürften. Wie lange sich die Abwicklung dann wirklich hinzieht und mit welchen Verlusten die Anleger zu rechnen haben, ist sehr ungewiss.

Weitere Informationen:

KanAm Grundinvest Infoportal

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