Sollte das Insolvenzverfahren in Seol genehmigt werden, müsste Korea Line ihre Verbindlichkeiten gegenüber sämtlichen Schiffsfonds nicht mehr erfüllen. Dies bedeutet wiederum, dass Anleger ihr gesamtes investiertes Geld verlieren könnten. Welche Konsequenzen zukünftig noch eintreten können ist derzeit völlig unklar.
Schwere Zeiten bei den BulkerfondsAnleger von Schiffsfonds können nur hoffen, dass sich die Frachterkrise nicht ausweitet. Bereits ein kurzer Blick auf den Baltic Dry Index (Index über die Preisentwicklung im Massentransportgeschäft) genügt, um zu erkennen, dass der Markt stark eingebrochen ist. Dieser Einbruch ist die Folge einer Überkapazität auf dem Markt. Die Bemühungen der Koreal Line die Tagesraten mit den Eigentümern der Schiffe zu reduzieren waren jedenfalls erfolglos. Bei Kenntnis dieses Risikos hätten Anleger sicherlich nicht in diese Fonds investiert.
Haftung für falsche BeratungSollten Anleger von Ihrem Anlageberater nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich beispielsweise aus Prospekthaftung oder aufgrund Falschberatung ergeben. Hierbei können Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie die Beteiligung nicht geschlossen.
Mögliche Schadensersatzansprüche könnten zum 31.12.2011 verjähren. Die Verjährung muss jedoch durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt im Einzelfall überprüft werden. Betroffene Anleger von Schiffsfonds sollten deren in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.