Abmahnung der Kanzlei Schütz für die kauf mich GmbH

26.04.2020 60 Mal gelesen Autor: Carsten Herrle
Abmahnung der Schütz RAe im Auftrag der kauf mich GmbH wegen unerlaubtem Ticketweiterverkaufs.

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der kauf mich GmbH. Sie verschickten kürzlich eine Abmahnung, in welcher der unerlaubte Weiterverkauf von Tickets gerügt wird.

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Betroffene eine Vielzahl von Ticket für die anstehende Tournee der Toten Hosen auf eBay Kleinanzeigen angeboten habe. Aufgrund der Vielzahl der angebotenen Tickets würde ein gewerblicher Handel vorliegen und somit stehe der Abgemahnte in konkretem Wettbewerbsverhältnis zur kauf mich GmbH. Der Weiterverkauf verstoße gegen die AGB, welche beim erstmaligen Ticketkauf Gegenstand des Vertrags geworden seien.

Ebenso würde der Abgemahnte wettbewerbswidrig handeln, da er die Tickets "unter systematischer Verschleierung" seiner Identität als gewerblicher Händler/Weiterverkäufer beziehe. Dies würde gegen §4 Nr. 10 UWG verstoßen. Als gewerblicher Händler lägen zudem Verstöße gegen Informationspflichten wie Angabe eines Impressums, Hinweis auf OS-Plattform u.a. vor.

Wegen dieser Verstöße fordern die Schütz Rechtsanwälte von dem Betroffenen die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten (Streitwert: 40.000,00€).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.