Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Gerstel

15.04.2020 109 Mal gelesen Autor: Carsten Herrle
Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Gerstel im Auftrag eines Mandanten wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Worum geht es in der Abmahnung?

Die Rechtsanwaltskanzlei Gerstel vertritt die Interessen eines Mandanten. Sie verschickten nun ein Schreiben, mit dem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.

Wie lautet der Vorwurf?

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, keinen aktiven Link zur OS-Streitbeilegungsplattform in seinen eBay-Angeboten eingefügt zu haben. Ebenfalls seien die nach §2 PAngV erforderlichen Grundpreise nicht oder nicht richtig angegeben worden. Durch diese Verletzungen des Wettbewerbsrechts innerhalb des eBay Angebots habe sich der Abgemahnte einen erheblichen wettbewerbsrechtlichen Vorteil verschafft.

Was wird gefordert?

Aufgrund dieser wettbewerbsrechtlichen Rechtsverletzungen fordert die Rechtsanwaltskanzlei Gerstel von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.