Abmahnung der Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte

18.02.2020 99 Mal gelesen Autor: Carsten Herrle
Abmahnung der Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte im Auftrag von Borussia Dortmund wegen Verstößen gegen vereinseigene ATGB

Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund vertreten die Interessen von Borussia Dortmund. Derzeit mahnt sie wegen Verstößen gegen die vereinseigenen ATGB von Borussia Dortmund ab.

Vorgeworfen wird in der Abmahnung das Anbieten und/oder Verkaufen von Eintrittskarten für Spiele des Bundesligavereins Borussia Dortmund über folgende aufgelistete Internetplattformen:

  • Viagogo
  • Seatwave
  • eBay
  • eBay Kleinanzeigen
  • und weitere

In den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen von Borussia Dortmund ist unter Ziffer 6 (2) ausdrücklich der Weiterverkauf über die aufgelisteten Internetplattformen verboten.

Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses in der Abmahnung  zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.