Abmahnung: RA Pietruck für die Contumax GmbH & Co. KG

11.12.2019 75 Mal gelesen Autor: Carsten Herrle
Abmahnung des Rechtsanwaltes Pietruck im Auftrag der Contumax GmbH & Co. KG aus Berlin wegen irreführenden Wettbewerbs.

Der Rechtsanwalt Pietruck aus Berlin vertritt die Interessen von der Contumax GmbH & Co. KG, ebenfalls aus Berlin. Die Contumax GmbH & Co. KG betreibt die Website "www.zeno.org", auf welcher man eine Sammlung klassischer Literatur findet; zudem vertreiben sie Literatur in Printform und als e-book, unter Anderem bei Amazon. Im Auftrag der Firma verschickte RA Pietruck nun eine Abmahnung, welche sich an einen Mitbewerber richtete.

Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe im Rahmen eines Verkaufsangebotes von Literatur über Amazon dem Verbraucher suggeriert, der Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte des Werks zu sein (wie z.B. irreführende Copyright- und Rechtinformationen). Nach Ansicht des Rechtsanwaltes liegt hier ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vor, denn diese stelle eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar.

Der Rechtsanwalt Pietruck fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der bereits entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Streitwert von 20.000 Euro bemessen, verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.