Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Bei dem hier vorliegenden Abmahnschreiben handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. In dem Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner als Händler auf der Internetplattform eBay Lego-Artikel zum Kauf anbietet. Sodann wird gegenüber dem Abgemahnten darauf hingewiesen, dass dieser auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Lego-Artikel anbiete und hierbei als privater Anbieter auftrete.
Im Weiteren wird erläutert, dass die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten alle Kriterien erfülle, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat. Hierzu wird ausgeführt, dass eine gewerbliche Tätigkeit dann vorliegt, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden. Sodann wird gegenüber dem Abgemahnten unter Bezugnahme auf die Anzahl der Verkäufe und der Anzahl der Angebote der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete und dass seine Tätigkeit in Wirklichkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sei.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 Euro erstatten.
Meine Einschätzung:
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auch dann ernst nehmen, wenn Sie der Meinung sind, ihre Verkäufe seien tatsächlich privat. Leider sind die Maßstäbe in der Rechtsprechung insoweit zum Teil sehr streng.
Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung ein flexibles Vertragsstrafenversprechen vor und ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Dann rufen Sie mich einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren über Abmahnfallen und berät Betroffene.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.