Die Angabe der E-Mailadresse

17.05.2016 302 Mal gelesen Autor: Ulrich Schreiner
Tipps und Tricks

Regelmäßig werden mir Abmahnungen zur Bearbeitung vorgelegt, weil die E-Mailangabe fehlte. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten. Hierbei handelt es sich um einen vermeidbaren Fehler.

Kurzüberblick zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Sinn und Zweck einer Abmahnung

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche erhoben.

In erster Linie geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Neben dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Zu den Ansprüchen gehört der Erstattungsanspruch. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Weiter regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Daraus folgt aber auch, dass Unternehmer - die normalerweise längere Zeit in die Zukunft planen möchten - das weitere Vorgehen sorgfältig abwägen müssen.

Soweit es hingegen um Erstattungsansprüche geht, stehen diese eher im Hintergrund. Das gilt auch, wenn hieraus auf den ersten Blick hohe Kosten folgen mögen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.

Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.

  1.     Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
  2.     Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet - in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  3.     Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  4.     Notieren Sie die gesetzten Fristen

    Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch

Gern helfe ich Ihnen dabei, das Problem zu lösen.