Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale e.V. / Verkauf von Biozidprodukte/Pflanzenschutzmitteln

12.10.2015 126 Mal gelesen Autor: Jens Leiers
In letzter Zeit werden uns vermehrt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. vorgelegt. Die Wettbewerbszentrale ist eine gemeinnützige Selbstkontrollinstutition der deutschen Wirtschaft und als Verband berechtigt, Abmahnungen auszusprechen und Klage zu erheben.

In der uns vorgelegten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung vom 08.10.2015 rügt die Wettbewerbszentrale fehlende Warnhinweise beim Angebot von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten über den Marktplatz eBay.

Entsprechende Pflichten des Händlers folgen für Biozidprodukte aus Artikel 72 Abs. 1 Biozidverordnung (VO EU 528/2012) sowie für Pflanzenschutzmittel aus Art. 66 Abs. 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln VO EU (1107/2009).

Neben der Abgabe einer strafbwehrten Unterlassungserklärung, welche in der vorformulierten Fassung eine starre Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,- EUR "für jeden Fall zukünftiger Zuwiderhandlung" vorsieht, wird Kostenerstattung in Höhe einer Pauschale von 246,10 EUR brutto gefordert.

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- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügten Unterlassungserklärung !
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