Betroffen von der Abmahnung der Wettbewerbszentrale ist das Angebot eines Onlinehändlers aus dem Sortiment Silikonspray, in welchem die Grundpreisangabe fehlt.
Die Wettbewerbszentrale sieht in ihrer Abmahnung darin einen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Preisangabenverordnung (PAngV. Es wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei der beigefügte Entwurf eine starre Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,- EUR für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht, sowie zur Erstattung einer Kostenpauschale in Höhe von 246,10 EUR aufgefordert.
Sie haben eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale erhalten ?
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