Abmahnung SPIGEN KOREA Co Ltd durch Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte wegen Verkauf von Plagiaten der Marke SPIGEN

18.11.2014 440 Mal gelesen Autor: Kai Harzheim
Die Kanzlei DIESEL SCHMITT AMMER Rechtsanwälte aus Trier mahnt für die Firma SPIGEN KOREA Co Ltd. eine Markenverletzungen durch den Verkauf einer nachgemachten Schutzhülle (Plagiat) für ein iPad Air unter der Bezeichnung SPIGEN ab.

Zuvor wurde ein Testkauf durchgeführt, der offenbar ein Plagiatsvorwurf bestätigt hat. Nach Angaben der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer ist die Marke SPIGEN im Rahmen einer IR Marke zur Registernummer IR 1142462 markenrechtlich unter anderem in Deutschland geschützt. Somit sei es Dritten untersagt, Produkte unter der geschützten oder einer verwechselbar ähnlichen Markenbezeichnungen zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen.

Weitere Einzelheiten zum Fall lesen Sie hier.

Den Vorwurf einer derartigen Markenverletzung sollten Sie zur Vermeidung von gerichtlichen Maßnahmen gegen Sie unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren!

Soforthilfe

Bevor möglcherweise eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung  abgegeben wird, sollten Sie den Vorwurf von einem auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Grundsätzlich ist zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der abmahnenden Anwaltskanzlei auf;
  • leisten Sie keine Zahlung;
  • Rufen Sie mich zuvor unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333
  • Handeln Sie auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Fristen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Sie vermeiden dadurch kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.

Vertretung durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ich helfe Ihnen gern zu fairen Konditionen weiter,  bundesweit.

Senden Sie uns die Abmahnung zunächst zur unverbindlichen Prüfung einfach per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gern kostenfrei zurück, bei dringendem Bedarf selbstverständlich auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

Ihr

Kai Harzheim
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz