Aktuelle Rechtslage Daimler Abgasskandal Motor OM 651, Anwalt hilft

14.10.2019 166 Mal gelesen Autor: K. Eser
Hunderttausende Fahrzeuge betroffen, Fachanwaltskanzlei informiert kostenfrei

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, von der gleichnamigen Fachanwaltskanzlei Eser aus Stuttgart, berichtete bereits mehrfach über den Abgasskandal bei der Daimler AG.

Aktuelle Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), Hunderttausende Fahrzeuge betroffen

Bereits seit längerer Zeit wurde erwartet, dass seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes eine größere Rückrufaktion gegenüber Daimler eingeleitet werden würde.

Diese Informationen haben sich nun bestätigt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat nun im Abgasskandal einen weiteren umfassenden Rückruf von Mercedes Diesel Fahrzeugen angeordnet. Die genaue Anzahl der Fahrzeuge ist noch unbekannt, es sollen aber mehrere hundertausend  Fahrzeuge betroffen sein. Im Hinblick auf den Transporter, Modell Sprinter, alleine 260.000. Daimler selbst spricht von einer mittleren sechsstelligen Zahl betroffener Fahrzeuge.

Dabei handelt es sich um Euro 5 Diesel mit dem Motor OM 651, die bis Juni 2016 produziert worden sind.

Im Klartext ist also die Rede von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung dem sogenannten Thermofenster.

Bekanntlich hatte im Sommer bereits das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen amtlichen Rückruf für rund 60.000 Dieselautos des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI angeordnet.

Nun also die neuerliche Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).

Rechtslage bei den Schadenersatzklagen?

Das Landgericht Stuttgart hat in verschiedenen Verfahren bereits Daimler zur Rückabwicklung und Schadensersatz bei manipulierten Dieselautos verurteilt. Hintergrund ist hierbei das verschiedene Kammern des Landgerichts Stuttgart eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem sog. Thermofenster sehen.

Beispielsweise hat am 25.06.2019 das Landgericht Stuttgart, 23 O 127/18, die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes Benz GLK verurteilt. Außerdem sind weitere Urteile auf Schadensersatz in Bezug auf die Modelle C- und E-Klasse ergangen.

Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss jetzt klar, dass eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ein Sachmangel darstellt und Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz haben.

Weiter weist der BGH darauf hin, dass die konkrete Gefahr besteht, dass die Behörden die Zulassung betroffener Autos verweigern. Damit könnten Kunden ihr Fahrzeug nicht mehr verwenden.

Klagechancen auch für Mercedes und Daimler Fahrer deutlich gestiegen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, der selbst mit seiner Kanzlei bundesweit Dutzende Daimler- Fahrer außergerichtlich und gerichtlich vertritt, rechnet jetzt mit einer bundesweiten Klagewelle gegen Daimler vor seinem Heimatgericht, dem Landgericht Stuttgart.

Das Landgericht Stuttgart Az. 23 O 180/18 wertet jedenfalls das sogenannte Thermofenster, als unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilte das Unternehmen zu Schadensersatz.

Diese Softwarefunktion sorgt in bestimmten Mercedes-Dieseln dafür, dass die Abgasreinigung bei tiefen Temperaturen gedrosselt wird. Das sei notwendig, um den Motor zu schützen, so das Argument des Herstellers.

Das Gericht stellte nun aber erstmals deutlich fest, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Daimler wurde zu Schadensersatzzahlungen an die Autokäufer verurteilt.

Besonders brisant ist die Entscheidung auch deshalb, weil bekanntlich Daimler seinen Geschäftssitz im Bezirk des Landgerichts Stuttgart hat.

Eser Rechtsanwälte bieten für betroffene Daimler-Fahrer eine erste kostenfreie Beratung an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Kostenfreie Deckungsanfrage bei den Rechtschutzversicherern

Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer  werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Anleger konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.