Profitable Rückgabechance für Fahrer eines VW, Skoda, Seat oder Audi durch Widerruf des Autokreditvertrages

26.04.2017 185 Mal gelesen Autor: Johannes von von Rüden
Wie test.de kürzlich berichtete, haben Fahrer eines VW, Skoda, Seat oder Audi wohl die Möglichkeit, sich profitabel vom Vertrag und damit ihrem Fahrzeug zu lösen, ohne Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer entrichten zu müssen.

Widerrufsjoker bei Autokreditverträgen nutzen

Hintergrund des Widerrufsjokers ist, dass im Rahmen des Abschlusses von Autokreditverträgen viele Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt wurden. Der Gesetzgeber verlangt bei Verbraucherkreditverträgen eine ordentliche Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit. Jedoch kam man bei vielen Autokreditverträgen dieser Pflicht wahrscheinlich nicht ausreichend nach. Folglich erlischt das Widerrufsrecht nicht und lebt zeitlich unbeschränkt weiter (sog. Widerrufsjoker). Betroffen sind Finanzierungen ab dem 11. Juni 2010. Betroffene Verbraucher sollten diese Möglichkeit nicht ungeprüft lassen!

Widerruf bringt dem Verbraucher einen erheblichen finanziellen Vorteil

Bei einem Widerruf gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig. Die geleistete Anzahlung sowie die Raten sind herauszugeben. Im Gegenzug müssen Sie den PKW zurückgeben. Somit besteht über den Widerrufsjoker eine einfache Rückgabechance. Besonders rentabel ist diese Möglichkeit für Verbraucher, die einen Vertrag ab dem 13. Juni 2014 geschlossen haben. Durch eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung haben die Banken nunmehr bei einer fehlerhaften Belehrung keinen Anspruch auf Nutzungsersatz. Dies bedeutet im Klartext: Sie fuhren den PKW nahezu kostenlos, lediglich die Zinsen erhalten Sie nicht zurück. Diese dürften jedoch meist vergleichsweise gering sein.

Bei Schadensersatzforderungen im Wege einer Sachmangelklage dagegen müssen sich die Fahrer die gefahrenen Kilometer meist anrechnen lassen. Somit kommt der Widerrufsjoker betroffenen Kunden des Abgasskandals äußerst gelegen, um gegen VW vorzugehen.

LG Berlin - Derzeitige Verhandlung über einen Widerruf

Derzeit wird ein derartiger Fall vor dem LG Berlin verhandelt. Die Richterin empfahl gegenüber dem Beklagtenanwalt, sich bei den geplanten Vergleichsverhandlungen großzügig zu zeigen. Für den VW-Konzern ist diese Verhandlung von enormer wirtschaftlicher Bedeutung, da es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt. Bei der VW-Bank liefen Ende 2015 über 2 Millionen Verträge, bei denen viele wohl immer noch widerrufbar sein dürften.

Sind Sie auch betroffen? Dann lassen Sie Ihren Finanzierungsvertrag kostenlos bei uns überprüfen!

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns per E-Mail (info@wvr-law.de) oder telefonisch (030 - 200 590 770) in Verbindung, um sich einen möglichen finanziellen Vorteil durch die Nutzung des Widerrufsjokers nicht entgehen zu lassen.