Abmahnung: Knieper Verwaltungs GmbH durch die RAe Albrecht & Bischoff

01.04.2020 16 Mal gelesen Autor: Carsten Herrle
Abmahnung der Albrecht & Bischoff Partnerschaft von RAen für die Knieper Verwaltungs GmbH wegen Urheberrechtsverstößen.

Die Albrecht & Bischoff Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg vertreten die Interessen der Knieper Verwaltungs GmbH. Sie sprachen kürzlich eine Abmahnung im Namen der Knieper Verwaltungs GmbH aus. Konkret geht es um eine Nutzung von Fotografien auf einer Website.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe unerlaubt ein Foto von einer Website genutzt, ohne die notwendige Lizenz zu haben. Als Fotograf und somit als Urheber wird Herr Folkert Knieper aufgeführt. Durch diese unerlaubte Nutzung habe der Abgemahnte gegen das Urheberrecht verstoßen.

Die Albrecht & Bischoff Rechtsanwälte verlangen aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die unverzügliche Entfernung des Fotos/der Fotos. Daneben wird Schadensersatz und der Ersatz der bereits entstandenen Anwaltskosten verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.