ACHTUNG !!! in Mecklenburg – Vorpommern !!! Abstandskontrollen in Mecklenburg-Vorpommern möglicherweise verfassungswidrig

21.08.2009 1460 Mal gelesen Autor: Gordon Kirchmann
Dauer-Videomessungen zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsunterschreitungen stellen einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
 
Die Dauer-Videoüberwachung stellt nämlich zunächst eine präventive, also eine vorbeugende Maßnahme dar, die ihrerseits einer Ermächtigungsgrundlage bedarf.
Erst die Videoauswertung und die dabei getroffenen Feststellungen sowie die Einleitung eines Bußgeldverfahrens stellen eine repressive Maßnahme dar.
 
Es ist jedoch nicht zulässig Videoaufzeichnungen ohne konkreten Tatverdacht und ohne ausreichende Ermächtigungsgrundlage zu fertigen.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08, das Urteil eines Amtsgerichtes sowie den Verwerfungsbeschluss des OLG Rostock aufgehoben, weil die entsprechenden Erlässe des Ministeriums für Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern keine ausreichenden Ermächtigungsgrundlagen darstellen.
Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht sogar auf ein so genanntes Beweisverwertungsverbot hingewiesen, weil die Verkehrsüberwachung offensichtlich willkürlich durchgeführt worden sind.
 
Die Rechtsanwälte
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sind spezialisiert auf die Verteidigung in Bußgeldsachen.
 
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