Panama Papers: Rohdaten online – Ausweg Selbstanzeige

12.05.2016 387 Mal gelesen Autor: Michael Rainer
Rohdaten der sog. Panama Papers wurden inzwischen im Internet veröffentlicht. Für Steuersünder steigt das Risiko der Entdeckung. Noch kann eine Selbstanzeige gestellt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Internationale Konsortium Investigativer Journalisten hat Rohdaten zu den Panama Papers online gestellt. In einer Datenbank sind Informationen über Firmen, Treuhandfonds und Stiftungen in 21 Steueroasen zu finden. Darüber hinaus kündigten weitere Medien, die dem Konsortium angehören, an, dass sie über einzelne Fälle berichten werden, an denen ein öffentliches Interesse besteht.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Beteiligungen an Briefkastenfirmen nicht von vornherein illegal sind und nicht automatisch etwas mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu tun haben müssen. Doch die Unsicherheit bei den Betroffenen steigt. Zumal offenbar auch Daten deutscher Banken und Bürger in den Panama Papers zu finden sind. Betroffene können zunächst prüfen lassen, ob sie durch ihre Beteiligungen an Briefkastenfirmen tatsächlich in illegale Geschäfte verwickelt wurden. Sollte es tatsächlich zur Hinterziehung von Steuern gekommen sein, kann immer noch die Möglichkeit der Selbstanzeige geprüft werden, um so in die Steuerlegalität zurückzukehren. Allerdings wird die Zeit dafür langsam knapp. Denn die Selbstanzeige kann nur strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, also bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde.

Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein. Für den Laien sind diese Anforderungen ohne kompetente Hilfe praktisch nicht zu erfüllen. Darum sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit der Hilfe von Musterformularen erfolgen. Die komplexen Vorgänge sind so nicht zu erfassen. Fehler sind dann schon fast vorprogrammiert und in der Konsequenz misslingt dadurch die Selbstanzeige. Dann droht weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Hohe Geldstrafen oder Haftstrafen können die Folge sein.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater eingeschalten werden. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html