Die Rechtslage ist für die aufgrund des VW-Abgasskandal geschädigten Autobesitzer gar nicht mal so schlecht. Denn auch das Landgericht Berlin hat einen Anspruch auf Schadenersatz für VW-Autobesitzer bejaht. Dies gibt neue Hoffnung auch für viele andere Geschädigte.
Der vor dem LG Berlin verhandelte Sachverhalt
Gegenstand der Verhandlung vor dem LG Berlin unter dem Aktenzeichen 4 O 150/16 war die Klage eines enttäuschten Verbrauchers. Dieser kaufte sich einen VW Diesel Tiguan. Nachdem der VW-Abgasskandal bekanntgeworden war, war dies natürlich mit einem starken Wertverlust des angeschafften Dieselfahrzeugs verbunden. So verlangte auch dieser Kläger wie viele vor ihm Schadenersatz für VW-Autobesitzer. Dieser wurde ihm zugesprochen, und zwar in voller Höhe des gezahlten Kaufpreises.
Widerruf des Darlehensvertrags
Eine Abwicklung des Kaufvertrags kann auch über den Widerruf des mit einem Autokaufvertrag verbundenen Darlehnsvertrag realisiert werden. Durch einen erfolgreichen Widerruf des zwischen den Parteien abgeschlossenen Darlehensvertrages über die Kaufsumme muss das betreffende Fahrzeug zwar zurückgegeben werden. Der Verbraucher erhält im Gegenzug jedoch die bereits geleisteten Zahlungen Höhe zurück.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Die Möglichkeit des Widerrufs ist der fehlerhaften Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag geschuldet. Denn wegen der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung begann auch im Falle des Klägers die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies bedeutet: Auch Jahre nach Abschluss des Vertrages konnte noch eine wirksamer Widerruf erfolgen. So auch im Falle des Klägers, wie das LG Berlin unter dem Aktenzeichen 4 O 150/16 befand.
Somit kann eine Rückabwicklung des Kaufvertrags gewissermaßen über die "Hintertür" des Darlehenswiderrufs erfolgen. Dies allein wegen der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung. Eine Kompensation für VW-Autobesitzer ist auf diese Weise zu realisieren.
https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vw-verhandlung.de