Pflichten des Eigentümers - Schnee- und Eisräumung

06.10.2006 2193 Mal gelesen Autor: Peter Ando Lindemann

Frage:

Ich habe mir auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit auf einemschlechtvon Schnee und Eis geräumten Weg den Fuß gebrochen. EinmehrwöchigerKrankenhausaufenthalt ist nun nötig. Wer haftet?

Antwort:

Primär gleicht die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) des Arbeitsgebers den Schaden aus. Es ist dann Sache der BG, denjenigen in Regress zu nehmen, der gegebenenfalls für den schlecht geräumten Wegezustand haftet (privater Eigentümer und sein Schneeräumdienst oder die Stadtreinigung).