Sachverständigenkosten

25.07.2008 720 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24

Es gibt immer wieder Probleme mit gegnerischen Haftpflichtversicherern, wenn der Geschädigte seine Sachverständigenkosten ersetz bekommen haben möchte. Oftmals vertreten die Versicherer den Standpunkt, der Geschädigte habe ein zu teures Gutachten in Auftrag gegeben. Das AG Hanau und das AG Bochung haben zu dieser Problematik jetzt Urteile gesprochen.

Das AG Hanau meint, dem Geschädigten können vertragliche Einwendungen vom Schädiger nicht entgegengehalten werden. Preisvergleiche sind von ihm nicht anzustellen, erscheinen auch nicht möglich (vgl. AG Hanau, Urtl. v. 20.03.2008 - 39 C 2495/07)

Das AG Bochum vertritt im wesentlichen auch diesen Standpunkt, dem Geschädigten sei es - ander als bei Mietwagenkosten - praktisch nicht möglich Preisvergleiche anzustellen ... (vgl. AG Bochum, Urt. v. 21.01.2008 - 63 C 417/07)

Zumindest in diesem Punkt wurden die Rechte von Geschädigten bei Unfall gegenüber den gegnerischen Versicherern gestärkt.

 

Rechtsanwalt Joachim Grass, Burgwedel