Mietkürzung wegen Unterschreitung der angegebenen Quadratmeterzahl

16.03.2006 1304 Mal gelesen Autor: Franz-Ludwig Kopinski

Beträgt die gemietete Verkaufsfläche tatsächlich 25, 1 % weniger als die im Mietvertrag vereinbarten Fläche, ist hierin ein Sachmangel zu sehen, der zur Mietkürzung des Mietpreises berechtigt. Es fehlt hierbei an der zugesicherten Eigenschaft der vermieteten gewerblichen Fläche.