WGS, Schrottimmobilie, Neues Urteil,

17.03.2006 2279 Mal gelesen Autor: Jörg Reich

Nach Ansicht des OLG Stuttgart sind die WGS-Prospekte ab Fonds Nr. 19 wegen falscher Angaben über die Höhe der Vertriebsprovision irreführend.

Das Gericht hatte dem Kläger deswegen Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank zugebilligt. Der Kläger, der das Darlehen bereits getilgt und auf teilweise Rückzahlung dieser Tilgungsleistungen geklagt hatte, bekommt von der Bank das Geld zurückerstattet.

 

Das Urteil kann im Volltext zur Verfügung gestellt werden.

 

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