Auskunftsanspruch der Presse und der Flughafen Berlin Brandenburg

02.02.2015 300 Mal gelesen Autor: Amrei Viola Wienen
Die Klage eines Journalisten auf Akteneinsicht in Aufsichtsratsprotokolle der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH an die Presse wurde abgelehnt.

Eine entsprechende Entscheidung des VG Berlin hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Berufungsverfahren bestätigt.

Danach bestand kein Anspruch des klagenden Journalisten nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auf Akteneinsicht in Aufsichtsratsunterlagen. Dazu finden Sie hier die Pressemitteilung des OVG Berliner-Brandenburg zu dem Urteil vom 28. Januar 2015.

Anwaltskanzlei Wienen
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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