Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Skoda Auto a.s. durchgesetzt werden sollen.
In der Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen, Embleme mit dem Zeichen "Skoda" angeboten und beworben zu haben, ohne die entsprechende notwendige Lizenz zu besitzen. Dies erfülle den Tatbestand des Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV und stelle zusätzlich wegen der Bekanntheit der Marken eine unlautere Rufausbeutung nach Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV dar.
Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße für die Skoda Auto a.s. von dem Abgemahnten:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Erteilung von Auskünften bzgl. der Anzahl verkaufter Produkte, erzielten Umsatz, Abnehmern und Vorlieferanten
- Vernichtung der Ware
- Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 200.000,00€
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.