Die Kanzlei Opora aus Hamburg vertritt die Interessen der Smiley's Franchise GmbH aus Hamburg. Diese sei eine erfolgreiche Pizza-Kette in Deutschland. Die Smiley's Franchise GmbH habe für "Pizza, Pizza-Produkte, belegte Pizza und verzehrfertige Pizza" die Wortmarken "Indiana" und "New Orleans" angemeldet.
Wie lautet der Vorwurf?
Der von der Abmahnung Betroffene habe unter ähnlichen Zeichen wie "Indiana" und "New Orleans" Pizzen zum Verkauf angeboten. Dies sei jedoch nur mit einer Lizenz, nach Zahlung einer Lizenzgebühr möglich. Diese habe der Abgemahnte jedoch nicht gehabt. Somit seien die Markenrechte der Smiley's Franchise GmbH verletzt worden.
Die Kanzlei Opora fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht:
- Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung
- Auskunftserteilung
- Kostenerstattung der Anwaltsgebühren
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.