Abmahnung der Kanzlei NOTOS im Auftrag der Samsung Electronics GmbH

04.12.2019 86 Mal gelesen Autor: Carsten Herrle
Abmahnung der Kanzlei NOTOS im Auftrag der Samsung Electronics GmbH wegen Verletzungen der Marke "Samsung".

Die Kanzlei NOTOS aus Frankfurt am Main vertritt die Interessen der Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach am Taunus. Die Kanzlei verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten durchgesetzt werden soll. Die Samsung Electronics GmbH  ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützten Marke "Samsung". Die Samsung Group ist ein Mischkonzern aus Südkorea. Den meisten ist Samsung durch Smartphones, Fernsehgeräte und Kühlschränke bekannt.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online Zubehör für Smartphones zum Verkauf angeboten zu haben, das fast identisch zu dem von Samsung sei und zudem auch noch mit dem Namen "Samsung" versehen wurde, obwohl es sich nicht um Originale handelt. Dies soll durch Testkäufe bewiesen sein. Nach Ansicht der Kanzlei NOTOS liegt in diesem Verhalten eine Verletzung der Markenrechte der Samsung Electronics GmbH vor.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.