Kredite bei Renault Bank noch heute widerrufbar?
Inzwischen ist es weit verbreitet, dass Verbraucher beim Kauf eines Autos eine Finanzierungshilfe aufnehmen. In der Regel dienen dazu Darlehen von den Banken der Autokonzerne, sogenannte Autokredite. Auch Renault hat ein hauseigenen Kreditinstitut, die Renault Bank. Tausende Kunden des französischen Herstellers nutzen diese Angebote und finanzieren damit ihren Autokauf.
Genau diese Gruppe von Renault Kunden könnte nun einen rechtlichen Vorteil haben, der sich leicht zu Geld machen ließe. Denn gegebenenfalls muss die Renault Bank zahlreichen Darlehensnehmern, die ihren Kredit nach Juni 2010 aufgenommen haben, noch Jahre später ein Widerrufsrecht einräumen. Besonders ist das, weil der Widerruf normalerweise nur 14 Tage ab Vertragsschluss möglich ist. Weil aber offenbar fehlerhafte Vertragsdokumente genutzt wurden, könnte das Widerrufsrecht noch heute bestehen - "ewiger" Widerruf ist das Schlagwort.
Wie funktioniert der "ewige" Widerruf bei der Renault Bank?
Woran liegt das genau? Wenn ein Verbraucher bei einer Bank einen Kredit aufnimmt, hat er grundsätzlich ein Recht zum Widerruf. Verbraucher ist dabei derjenige, der zu überwiegend privaten Zwecken tätig wird, vgl. §13 BGB. Dieses Widerrufsrecht ist auf 14 Tage befristet. Die Bank muss den Kunden jedoch vollumfänglich und nachvollziehbar über sein Recht aufklären. Dazu dienen sogenannte Widerrufsbelehrungen. Das Gesetz schreibt vor, dass diese Belehrungen deutlich und verständlich formuliert und formatiert sein müssen. Ist das nicht der Fall, beginnt die 14 tägige Frist nicht zu laufen. Der Widerruf ist dann quasi "ewig" möglich.
Genau so könnte es bei der Renault Bank gewesen sein. Schätzungen zufolge könnte das Geldhaus in diversen Fällen fehlerhafte Belehrungen genutzt haben. Die betroffenen Kunden, möglicherweise tausende, könnten noch heute widerrufen.
Vorteile für die Kunden der Renault Bank
Doch wieso sollte man überhaupt widerrufen? Die einfache Antwort lautet: Es bringt Geld! Widerruft man die Finanzierung seines Autokaufs, erfolgt eine Rückabwicklung des Geschäfts. Der Kunde muss sein Auto an die Bank herausgeben. Zugleich erhält er aber alle gezahlten Darlehensraten zurück. Lediglich ein gewisser Teil darf als Nutzungsersatz einbehalten werden. Praktisch bedeutet das aber, dass man sein gebrauchtes Auto fast zum vollen Kaufpreis zurückgeben kann. Angesichts des Preisverfalls bei Gebrauchtwagen kann dadurch enorm viel Geld gespart werden.
Besonders interessant ist der Widerruf für Renault Kunden, die ihren Kredit nach Juni 2014 aufgenommen haben. In diesen Fällen darf die Bank keinen Nutzungsersatz mehr einbehalten, die Rechtslage hatte sich damals geändert. Widerruft man dann, erhält man in der Regel den vollen Kaufpreis - dann ist man das Auto im Prinzip kostenlos gefahren. Günstigere Möglichkeiten, einen Gebrauchtwagen zu Geld zu machen, wird es vermutlich nicht geben. Auch im Hinblick auf die Diesel-Problematik kann ein Widerruf enorm sinnvoll sein. Alle Betroffenen sollten die Chance nutzen!
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Was ist zu tun? Grundsätzlich kann jeder betroffen sein, der nach Juni 2010 bei Renault oder einem anderen Automobilkonzern einen finanzierten Autokauf getätigt hat. Erforderlich ist, dass das jeweilige Kreditinstitut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Wann das der Fall ist und ob sich der Widerruf dann überhaupt lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Die Chance sollte aber niemand verstreichen lassen. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten überprüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine Einschätzung über Ihre Chancen in rechtlicher und finanzieller Sicht! Uns gegenüber gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein! Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200590 7711) zur Verfügung!