Erneut kein BGH Urteil zum Thema „Darlehenswiderruf“

25.05.2016 225 Mal gelesen Autor: Dr. Stephan Greger
Darlehensnehmerfreundliches Urteil des OLG Stuttgart bestätigt!

"Darlehenswiderruf und Widerrufsjoker sind nach wie vor sehr aktuelle und praxisrelevante Themen, die derzeit wieder verstärkt in den Fokus gerückt werden, da der BGH erneut keine richtungsweisende Entscheidung treffen konnte. Wohl auf Druck der Bankenlobby wurde der für den 24.05.2016 angesetzte Verhandlungstermin zu diesen Themen aufgehoben und durch den BGH schlicht mitgeteilt, dass zwischen den Parteien eine Regelung getroffen wurde", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

"Diese Entwicklung ist auf der einen Seite zwar bedauerlich, da erneut kein höchstrichterliches "Machtwort" gesprochen wurde, auf der anderen Seite aber wurde somit ein sehr darlehensnehmer- und verbraucherfreundliches Urteil des OLG Stuttgart bestätigt", so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

"Aufgrund dieser Tendenz des BGH und der mittlerweile erfolgten gesetzlichen Befristung des Widerrufsrechts zum 21.06.2016, ist betroffenen Darlehensnehmern nur anzuraten, jetzt noch den Widerruf zu erklären und schnellstmöglichst zu handeln."

Die Kanzlei Dr. Greger konnte schon einer Vielzahl von Anlegern aus teuren Darlehensverträgen helfen. Darlehensnehmer sollten jetzt ihre Rechte nutzen und sich noch ihre finanziellen Vorteile sichern.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" 2013 in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde, vertritt bundesweit eine Vielzahl von Darlehensnehmer und konnte diesen bereits erfolgreich zu deren Recht verhelfen und den Darlehensvertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zurückabwickeln. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie unter www.darlehen-ausstieg.de.