Widerrufsrecht zu Darlehen durch geplantes Gesetz wohl nur noch für eine kurze Zeit möglich

18.01.2016 131 Mal gelesen Autor: Peter Ganz-Kolb
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen aufgrund eines geplanten Gesetztes nur noch für eine kurze Zeit möglich.

Die Ausübung des Widerrufsrechts ist grundsätzlich unbefristet möglich. Jedoch soll sich dies durch ein Gesetzesvorhaben ändern.

Bisher versuchten einzelne Gerichte die unbefristete Widerrufsmöglichkeit durch die Annahme einer Verwirkung zu begrenzen. Jedoch ist diese vereinzelte Annahme (keine herrschende Meinung und keine herrschende Praxis) einer Verwirkung bereits höchst problematisch, da die jeweilige Bank die fehlerhafte Belehrung verwendete und sie andererseits jederzeit die fehlerhafte Belehrung durch eine fehlerfreie nachträgliche Belehrung und damit einer zukünftigen Widerrufsmöglichkeit entgegen wirken können. Ein Widerruf wäre dann nicht mehr möglich gewesen. Dies unterliesen die Banken jedoch aus klaren Gründen (kein Wecken schlafender Hunde...).

Derzeit muss damit gerechnet werden, dass das geplante Gesetz zum Beispiel noch im März 2016 verabschiedet und damit rechtswirksam wird. Und nach vorliegenden Informationen ist auch damit zu rechnen, dass eine maximale Frist für die Geltendmachung des Widerrufsrechts für aus der Vergangenheit stammenden Widerrufsbelehrungen (insbesondere Belehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010) per Gesetz festgelegt wird. Für diese sogenannten Altverträgen steht eine Frist von 3 Monaten zur Debatte.

Dem einzelnen Verbraucher kann deshalb nur empfohlen werden seine Darlehensverträge und damit insbesondere die Widerrufsbelehrung umgehend anwaltlich prüfen zu lassen und aufgrund der Umstände bzw. des Ergebnisses (Fehlerhaftigkeit etc. ja/nein) dann entsprechend zu handeln.

Die günstigen Folgen eines Widerrufs zu einem Verbraucherdarlehen kann demzufolge wohl nur noch für eine kurze und befristete Zeit in Anspruch genommen werden.